Die Europäische Union – eine demokratische Gemeinschaft der Vielfalt Die Europäische Union ist eine wirtschaft liche und politische Vereinigung von derzeit 27 europäischen Ländern. Sie ist zugleich auch eine Gemeinschaft aus rund 450 Millionen Menschen mit eige nen Sprachen, Kulturen und Traditionen, die sich in ihrer Vielfalt darauf verständigt haben, gemeinsame Werte zu teilen. In der Europäischen Union streben sie eine Gesellschaft an, in der Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit selbstverständlich sind. Zu ihren Errungenschaften zählen ein halbes Jahrhundert Frieden, ein europa weiter Raum der Stabilität und des Wohl stands, ein gemeinsamer Binnenmarkt und der Euro als gemeinsame Währung. Ein Garant hierfür ist die Beteiligung der Menschen auf lokaler, regionaler, natio naler und europäischer Ebene. Ein Staatenbund wie die Europäische Union, in dem die Mitgliedstaaten zugunsten der EU auf eigene Rechte verzichten, ist in der europäischen Geschichte einzigartig und keineswegs selbstverständlich. 1957 unterzeichneten sechs Länder, darunter auch Deutschland, die Römischen Verträge und gründeten die Europäische Wirtschaftsgemein schaft (EWG). Getragen wurde diese Gemeinschaft von der Idee, dass Staaten, die Handel miteinander treiben, sich wirtschaftlich verflechten und kriegeri sche Auseinandersetzungen vermeiden. Eine Idee mit großer Wirkung, der vor allem nach dem Fall des Eisernen Vor hangs viele europäische Länder folgten und die im Begriff der EUErweiterung ihren Ausdruck fand. Aus der Wirtschaftsgemeinschaft wurde 1993 die Europäische Union, eine demo kratische Organisation, die viele Themen der Politik abdeckt – vom Klima und Umweltschutz über Gesundheit und Soziales bis hin zu Außenbeziehungen und Sicherheit, Justiz und Migration. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, dass also die EU nur dann aktiv werden soll, wenn sich ein Ziel auf ihrer Ebene besser als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene erreichen lässt. Handlungsfähig wird die Europäische Union durch ihre Organe, in denen alle Mitgliedstaaten vertreten sind – das sind das Europäische Parlament, der Euro päische Rat, der Rat der Europäischen Union (Rat), die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Europäi sche Rechnungshof. 8